AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER YART RACING SCHOOL GERMANY
§ 1 ANWENDUNGSBEREICH
Alle Lieferungen und Leistungen der YART RACING SCHOOL GERMANY erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung. Durch die Bestellung erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen einverstanden.
§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
- Sämtliche Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren oder Dienstleistungen zu bestellen. Durch die Bestellung im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
- Die YART RACING SCHOOL GERMANY ist berechtigt, dieses Angebot durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Erst mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
§ 3 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & VERZUG
- Zahlungen erfolgen per Überweisung oder Vorkasse. Schecks werden nicht akzeptiert. Preise verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
- Der Kaufpreis wird mit Rechnungsstellung bzw. nach der Bestellung sofort fällig. Für Veranstaltungen ist der Zahlungseingang innerhalb des ausgeschriebenen Zeitfensters maßgeblich.
- Zahlungsverzug: Bei Überschreitung von Zahlungsfristen gerät der Kunde automatisch in Verzug. In diesem Fall ist die YART RACING SCHOOL GERMANY berechtigt:
- Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro Mahnung (für Endverbraucher) bzw. die gesetzliche Pauschale von 40,00 € (im Geschäftsverkehr gemäß § 288 Abs. 5 BGB) zu erheben.
- Bei verspätetem Zahlungseingang den zum Zeitpunkt der Zahlung auf der Homepage aktuell gültigen Preis (z.B. Wegfall von Frühbucherrabatten) nachzufordern. Der ursprünglich bei Bestellung geltende Preis verliert bei Zahlungsverzug seine Gültigkeit.
- Mit Aktualisierung der Internetseiten werden alle früheren Preise ungültig. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
§ 4 MOTORRADMIETE (TESTRIDE) & SELBSTBETEILIGUNG
- Mietmotorräder sind mit einer Basis-Selbstbeteiligung (SB) von 4.000 € versichert. Eine Reduzierung der SB auf 2.500 € ist gegen eine Gebühr von 60 €/Tag nur bei Vorbuchung möglich. Eine Reduzierung vor Ort ist ausgeschlossen.
- Kautionshinterlegung: Die Selbstbeteiligung muss vor Fahrtantritt zwingend in Bar hinterlegt werden.
- Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug (ausgenommen normaler Verschleiß). Die Bar-Kaution wird zur Schadensregulierung herangezogen. Übersteigt der Schaden die Kaution, erfolgt die Abrechnung nach Gutachten bis zur Höhe der vereinbarten SB. Restbeträge der Kaution werden nach Schadensfeststellung erstattet.
§ 5 ERBRINGUNG UND VERMITTLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
- Für die Teilnahme gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen der YART RACING SCHOOL GERMANY. Bei vermittelten Veranstaltungen Dritter gelten deren Bedingungen.
- Bestätigte Reservierungen sind verbindlich.
§ 6 HAFTUNG
- Die Haftung der YART RACING SCHOOL GERMANY ist – mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die YART RACING SCHOOL GERMANY auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden:
§ 7 MOTORSPORT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Halter und Fahrer von Fahrzeugen, die bei Motorsportveranstaltungen eingesetzt werden, müssen eine Versicherungssumme gemäß § 5 d des Pflichtversicherungsgesetzes (Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2118) für Personen- und Sachschäden Dritter vorhalten. Dies gilt für alle Aktivitäten wie Trainings, Rennen und Tests. Der Teilnehmer ist für den ausreichenden Versicherungsschutz seines Fahrzeugs selbst verantwortlich.
§ 8 DATENSCHUTZ
Gemäß Art. 15 DSGVO werden die zur Geschäftsabwicklung notwendigen Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Der Kunde kann jederzeit Auskunft, Sperrung oder Löschung seiner Daten verlangen (per E-Mail oder Post).
§ 9 KOOPERATIONSVERANSTALTUNGEN
Bei Kooperationsveranstaltungen hat die YART RACING SCHOOL GERMANY keinen Einfluss auf Zeitplan oder Ablauf. Änderungen durch den Kooperationspartner bleiben vorbehalten.
§ 10 GERICHTSSTAND & SALVATORISCHE KLAUSEL
- Alleiniger Gerichtsstand ist der Hauptsitz der YART RACING SCHOOL GERMANY. Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: März 2026